Auslandskapital in Brasilien PDF Drucken E-Mail

 

Gemäss brasilianischer Gesetzesdefinition gelten als Auslandskapital Bar- und Sachmittel, die von natürlichen oder juristischen Personen mit Sitz im Ausland zwecks Investition bzw. Umwandlung in wirtschaftliche Aktivitäten nach Brasilien transferiert wurden.

Direkte Bar- oder Sachinvestitionen von ausländischen Investoren, die zur Aufstockung des Geschäftskapital einer brasilianischen Unternehmen verwendet werden sollen, müssen entweder durch Überweisungen vom Ausland oder durch rechtsmässige Kapitalakquisition in Brasilien in das Geschäftskapital eingespiesen werden.

Barinvestitioen von ausländischen Investoren in das Unternehmen, müssen innerhalb von 30 Tagen nach erfolgtem Transfer in Brasilien bei der Zentralbank angemeldet werden. Diese Anmeldung ermöglicht eine allfällig notwendig werdende Rückführung des Kapitals ins Ausland oder einen allfälligen Transfer des Geschäftsgewinnes ins Ausland.

Alle Geldtransaktionen vom Ausland (inkl. Einreise mit dem Flugzeug od. anderen Verkehrsmitteln) im Werte von BR$ 10.000,00 oder höher müssen deklariert werden. In diesem Fall muss die Herkunft und Zielort des Geldes und der Grund der Überweisung vorliegen.

 
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