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Geldüberweisungen vom Ausland nach Brasilien oder umgekehrt, mit dem Zweck Immobilienkauf, können durch natürliche oder juristische Personen, die im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf stehen, realisiert werden.
Ihre Abwicklung erfolgt auf dem Markt der freien Wechselkurse
"Taxas flutuantes" nur durch berechtige Banken.
Wichtig ist zu beachten, dass bei Geldüberweisungen nach Brasilien, mit dem Zweck erworbene Immobilien zu bezahlen, der Begünstige des Geltransfers immer der Besitzer der Liegenschaft, nie aber eine Drittperson ist. Im weiteren verlangt das brasilianische Gesetz, dass die Transaktionen von Geldwerten vom Ausland, die zum Ziel die finanzielle Begleichung von erworbenen Immobilien haben, von den Banken nur akzeptiert werden dürfen, wenn folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Kauf- bzw. Verkaufsvertrag oder gleichwertiges Dokument, worin die Bedingungen, der Totalbetrag und die vollständige Adresse der Immobilie beschrieben ist.
- Kopie der Eigentumsurkunde oder gleichwertiges Dokument.
- Finanzierungsvertrag oder gleichwertiges Dokument, wenn eine Finanzierung vorliegt.
- eine öffentlich beglaubigte Vollmacht, falls die Transaktion durch einen Bevollmächtigten ausgeführt wird.
Sobald der Transfer in fremder Währung bei der brasilianischen Bank eintrifft, muss der Wechselvertrag bei dieser besorgt werden, damit das Geld in die einheimische Währung Real umgewandelt und dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben werden kann.
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