Visum PDF Drucken E-Mail

 

Das brasilianische Recht kennt insgesamt sieben verschiedene Visumarten: Transitvisum, Touristenvisum, befristetes Visum, Dauervisum, Höflichkeitsvisum, Offizielles Visum, Diplomatenvisum.

Das entsprechende Visum wird im Ausland von den diplomatischen Vertretungen, Konsulaten und wenn autorisiert auch durch das Staatliche Sekretariat für Auslandsbeziehungen (Secretaria de Estado das Relações Exteriores) und Honorar Konsulate (Consulado Honorário) erteilt.

 

Touristenvisum 

Brasilien praktiziert in Bezug auf Visumbestimmungen eine Politik der Gegenseitigkeit. Mit anderen Worten verlangt Brasilien von Staatsbürgern der Länder ein Visum, die ihrerseits ein solches von Brasilianern fordern.

Normalerweise ist ein Tourist, wenn er am Flughafen oder an einem anderen Grenzübergang ankommt, berechtigt, sich in einem Zeitraum von 12 Monaten bis zu 90 Tage im Land aufzuhalten. Er muss nur ein Rückflugticket vorzeigen und nachweisen können, dass er während der 90 Tage für seinen persönlichen Unterhalt aufkommen kann. Innerhalb dieses Zeitraums von 12 Monaten hat er einmal die Möglichkeit, die Verlängerung der Aufenthaltsdauer bei der Polícia Federal zu beantragen, dies muss aber vor Ablauf der 90 Tage bzw. der im Pass durch die Grenzpolizei definierten Aufenthaltsdauer geschehen. Die sich daraus ergebende maximale Aufenthaltsdauer in Brasilien ist auf 6 Monate oder 180 Tage beschränkt.


 

Dauervisum

Grundsätzlich gibt es folgende Konstellationen, in denen ein Ausländer ein Visum für den dauerhaften Aufenthalt in Brasilien (Visto Permanente) erhalten kann:

 
Hochqualifizierte Forscher oder Spezialisten, Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung.

Ausländer, die Kapital in ein produzierendes Unternehmen investieren möchten (mindestens USD 50.000,00), und lokale Arbeitskräfte anstellen, aus- oder weiterbilden möchten.

Rentner und Pensionäre, die eine monatliche Rente von umgerechnet mindestens USD 2.000,00 erhalten.

Mit einem brasilianischen Staatsangehörigen verheiratete Ausländer.

Ausländische Eltern, finanziell abhängiger (in der Regel: minderjähriger) brasilianischer Kinder.

 
Grundsätzlich kann das Visum auch nächste Familienangehörige mit einbeziehen, vor allem Ehepartner, Eltern und Kindern, ledige Kinder unter 21 Jahren. Normalerweise erhalten die wirtschaftlich abhängigen Verwandten das gleiche Visum wie der Hauptantragsteller und es ist ebenso lange gültig.  

 

 
< zurück   weiter >
www.bradeu-immobilien.com •  Tel. 0055 (48) 387 909 22 •  info@bradeu-immobilien.com •  Santa Catarina • Florianopolis • Brasilien • developed by Lennart Goebel